Die ATIX stellt den Mitarbeitern Arbeitsmaterial wie Computer, Notebook, Monitore aber auch Arbeitstische und Stühle zur Verfügung. Diese und alle andere Vermögenswerte sind Eigentum der ATIX mit welchen wir verantwortungsvoll und für den jeweiligen Einsatzzweck entsprechend umgehen. Die private Nutzung von elektronischen Geräten außerhalb der Arbeitszeit ist in einem vernünftigem Maß gestattet. Durch ATIX zur Verfügung gestellte Zugangsmittel zu Kommunikations-/Datendiensten (wie Internetzugänge, Telefonanschlüsse) dienen der dienstlichen Kommunikation. Private Nutzung der Zugänge ist nur in einem vernünftigen Maß gestattet, sowie bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (keine Verletzung des Urheberrechts, keine Nutzung illegaler/zweifelhafter Angebote, …).
Jeder Mitarbeiter ist für sein Arbeitsgerät selbst verantwortlich, so dass dieses im Bezug auf Sicherheit, Diebstahl, Einbruchsschutz, Schutz vor Viren und Trojaner und Schutz vor Datenverlust abgesichert ist. Diese Wahlfreiheit z.B. bei der Auswahl des Betriebssystem bietet uns ein breites Know-How und hilft uns Kunden mit den verschiedenen Anforderungen bestmöglich bei der Umsetzung ihrer Wünsche zu unterstützen.
ATIX stellt ein definiertes Grundgerüst an im Arbeitsalltag notwendiger (freier/lizensierter) Software zur Verfügung. Sonstige, privat installierte, Software muss vom Mitarbeiter lizenziert werden, wenn es der Urheber so vorsieht. Genauso wie wir von unser Kunden erwarten, dass sie die Rechte unserer Software respektieren, wollen wir anderen Softwarehäusern nicht Schaden durch illegale Raubkopien zufügen.
Betriebliche Einrichtungen wie Büromaterial, Drucker, Kopierer, Fax, Telefon, dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden, wenn im Einzelfall nichts anderes festgelegt worden ist. Die Nutzung der Firmen-Pool-Kraftfahrzeuge ist nur für dienstliche Zwecke gestattet.